miercuri, 12 martie 2014

Tag 2--Prozess Fall Hoeneß, Der pure Wahnsinn.

Der zweite Tag geht Uli Hoeneß an die Substanz. Der Bayern-Boss ist angeschlagen. Das Urteil rückt näher. Und es könnte heftig ausfallen.

Dramaturgisch hätte es selbst im Theater nicht besser inszeniert werden können.
Vorne am Richtertisch des Sitzungssaals 134 im Münchner Justizpalast berieten sich der Vorsitzende Rupert Heindl und seine Schöffen mit der Verteidigung, dem Staatsanwalt und der Zeugin Gabriele H.

Rund 15 Minuten dauerte die Besprechung, immer wieder war die Stimme der Zeugin zu hören. Deutlich zu verstehen waren nur unfassbare Summen. 155 Millionen, 37 Millionen, Euro, Dollar, Yen.
Uli Hoeneß, angeklagt wegen Steuerhinterziehung, saß abseits auf seinem Stuhl, wusste nicht, wohin mit sich, wippte vor und zurück. Er schaute in die Ferne, dann wieder auf seine Hände. Kurz wirkte es so, als wolle er aufstehen und etwas sagen, dann sank er wieder in sich zusammen. Gefangen in für ihn wahrscheinlich bedrückenden Gedanken. Als er zwischendurch die 14 Millionen hört, schlägt er die Hände vor das Gesicht.

Bewährung scheint in weiter Ferne.
Am Dienstag, dem zweiten Tag im Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern, kam heraus: Es ist alles noch viel schlimmer als bislang angenommen. Es geht um 27,2 Millionen Euro hinterzogene Steuern. Die Selbstanzeige kann wohl nur noch dazu dienen, eine Bewährungsstrafe zu erfechten. Selbst die scheint momentan in weiter Ferne.

Hoeneß war zwar erneut mit einem Lächeln angetreten, wie sehr ihm dieser Tag zusetzte, konnte er allerdings nicht verbergen. Lächelnd ging seine Frau Susi letztlich auf ihn zu. Sie stützt ihn weiterhin. Die Säule der Selbstanzeige scheint mittlerweile für Hoeneß unter ihm weggebrochen.

Erst am 27. Februar dieses Jahres hatte der 62-Jährige der Staatsanwaltschaft die angeforderten Bank Unterlagen auf einem USB Stick übergeben, wie die geladene Zeugin, eine Steuerfahnderin aus Rosenheim, aussagte. Sie waren für das Finanzamt unleserlich. Am 5. März wurden dann verwertbare Dateien auf zwei weiteren USB Sticks geschickt. 52.000 einzelne Blätter mit sämtlichen Vorgängen auf den zwei Konten bei der Schweizer Vontobel Bank.

Gabriele H. erzählte von Verlustvorträgen, Anrechnungen, Kapitalerträgen, Security Lendings, Bareinzahlen, Barauszahlungen. Jedes Detail deckte den Wahnsinn weiter auf, den Hoeneß jahrelang betrieben hatte.

Dreistellige Millionensumme weg.
Zum Ende des Jahres 2005 hatte er ein Guthaben von rund 154 Millionen Euro, fünf Jahre später so gut wie nichts mehr. Zwischen dem 31. Dezember 2006 und dem 1. Januar 2007 gab es plötzlich eine Differenz von 1,7 Millionen Euro. Es fehlen Millionen, von denen keiner weiß, wo sie sind, sagte die Zeugin.

Mit einem vielköpfigen Team sichtete sie in der Faschingswoche die immensen Vorgänge und Zahlen mit dem krassen Ergebnis der bereits genannten Summe hinterzogener Steuern.

Es ist ein vorläufiges Resultat. Eine genaue Berechnung sei aus zeitlichen Engpässen so kurz vor dem Prozessauftakt nicht mehr möglich gewesen, so die Zeugin. Möglich also, dass sich die Summe nochmals erhöht. Hinzu kommen dann noch die Strafe und die Zinsen. Der pure Wahnsinn.

Lagen Infos schon lange vor?
Zudem muss die Verteidigung eine weitere heikle Situation erklären. Ein EDV Spezialist des Finanzamtes fand heraus, dass die Dateien auf den USB Sticks bereits am 18. Januar 2013 erstellt worden sind. Einen Tag nach der Abgabe der Selbstanzeige. Stellt sich das tatsächlich als wahr heraus, würde das bedeuten, die Dateien lagen mehr als ein Jahr herum, obwohl die Staatsanwaltschaft sie angefordert hatte.

Das ist grober Unfug. Die Dateien lagen nicht brauchbar vor! Natürlich mussten sie angefordert werden, aber sie hätten niemals so schnell erstellt werden können!, stellte Hoeneß-Verteidiger Hanns W. Feigen proaktiv klar.

Für ihn und seine Kollegen bleibt die Kernfrage, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Die Antwort darauf wird noch erfolgen.

Für Hoeneß, der am ersten Verhandlungstag noch angekündigt hatte, reinen Tisch machen zu wollen, ist die Entwicklung kein gutes Zeichen.

Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, sagte während des Prozesses, bei einer Verurteilung spiele die Höhe der hinterzogenen Steuern eine erhebliche Rolle. In jedem Fall sei von schwerer Steuerhinterziehung auszugehen.  Die Höchststrafe für ein solches Vergehen beträgt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Klar ist, dass am Mittwoch weitere Zeugen geladen sind, ein EDV Sachverständiger und ein Betriebsprüfer, der Hoeneß in den vergangenen Jahren stetig überprüft hat.

Hat das Gericht dann genug Beweise, kann es tatsächlich - wie geplant  am Donnerstag zur Verkündung des Urteils kommen.

Hoeneß begann den Prozess mit der Hoffnung, dass seine Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 strafbefreiend wirkt. Diese dürfte mittlerweile gen null tendieren.

Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF

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