14 Uhr, Urteil. Haftstrafe für Uli Hoeneß.
Uli Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in sieben Fallen schuldig. Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden, seine Mundwinkel zuckten.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Anklage forderte höchstens eine Bewährungsstrafe, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen, nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro.
13 Uhr, Uli Hoeneß Schlussworte.
Uli Hoeneß hat sich in seinem Schlusswort dem Plädoyer seines Anwalts angeschlossen. Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen, sagte der Präsident des FC Bayern München am Donnerstag in dem Steuer-Prozess gegen ihn vor dem Landgericht München. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können. Anschließend legte Hoeneß seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er den Saal 134 im Münchner Justizpalast verließ. Anwalt Hanns Feigen hatte höchstens eine Bewährungsstrafe sowie die Aussetzung des Haftbefehls gegen Hoeneß gefordert, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam ansehen.
12 Uhr. Die Plädoyers, Uli Hoeneß wirkt geschockt.
Staatsanwalt Achim von Engel trägt die Einzelstrafen vor, die er für Hoeneß Steuerhinterziehung in den Jahren von 2003 bis 2009 jeweils für angemessen hält. Die Freiheitsstrafen, die Engel nennt, reichen von sieben Monaten bis vier Jahren. Der Staatsanwalt kommt zu einer Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das Wort Bewährung muss Engel gar nicht erwähnen. Fünfeinhalb Jahre bedeuten Gefängnis. Eine Freiheitsstrafe ist nur bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung aussetzbar.
Uli Hoeneß wirkt geschockt. Sein Gesicht ist gerötet. Er sieht aus, als kämpfe er mit den Tränen. Bei den Worten des Staatsanwaltes schluckt er hart. Seine Frau Susanne sitzt in der erste Reihe, vor der Absperrung zum Zuschauerbereich, links neben dem Tisch des Staatsanwalts. Auch sie schluckt hart. Ihr Mann zupft seine Krawatte zurecht. Er blickt kurz zu ihr und, als sie seinen Blick erwidert, sofort wieder weg.
Verteidiger Feigen will den Worten des Staatsanwalts mit Geschwindigkeit die Wirkung nehmen. Die Frage des Richters nach einer Unterbrechung verneint Feigen. Er will sofort selbst plädieren. Die Gefängnisstrafe, die Engel gefordert hat, soll offenkundig nicht lange im Raum stehen bleiben. Je länger sein Anwalt von der Rückkehr seines Mandanten zur Steuerehrlichkeit spricht, umso mehr weicht das Rot aus Hoeneß Gesicht. Hoeneß fasst sich wieder.
Staatsanwalt Engel war zuvor von einem Zuschauer aufgefordert worden, doch lauter zu sprechen. Der Staatsanwalt war zu Beginn seines Plädoyers tatsächlich kaum zu verstehen. Richter Rupert Heindl gestattete Engel, im Sitzen zu plädieren, damit das Mikrofon seine Wirkung entfalten konnte. Fortan plädiert Staatsanwalt Engel sitzend. Hanns W. Feigen plädiert trotzdem stehend. Seine Worte dringen auch ohne Mikrofon bis in die hinterste Ecke des Raumes.
Feigen trägt vor, warum seiner Meinung nach die Selbstanzeige ihre Wirksamkeit allenfalls nur knapp verfehlt hätte. Feigen: Die Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 lasse vor allem keinen Zweifel daran, dass Herr Hoeneß damit zur Steuerehrlichkeit ohne jede Einschränkung zurückkehren wollte und zurückgekehrt ist. Er erklärt noch einmal, dass eine Selbstanzeige nur dann unwirksam wird, wenn die darin eingestandene Tat bereits entdeckt war und die Angaben unvollständig sind. Dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige entdeckt worden sei, ist eindeutig zu verneinen, so Feigen. Der Journalist, der Hoeneß auf den Fersen war, habe nicht gewusst, wem das Nummernkonto bei der Schweizer Bank Vontobel gehörte.
Auch die Zahlen, die für die Berechnung der Steuerschuld nötig sind, seien in der Anzeige enthalten gewesen. Dass die Berater, die die Anzeige verfasst haben, es versäumt hätten, darauf hinzuweisen, dass auch jeweils im Laufe der Jahre, die unterm Strich mit Verlusten endeten, Gewinne erzielt worden waren, sei nicht Hoeneß anzulasten. Feigen. Nicht Herr Hoeneß hat die Selbstanzeige verfasst, sondern er hat sich dabei beraten lassen. Feigen sagt, Es wäre besser gewesen, wenn die Berater seinerzeit einen Satz dazugeschrieben hätten. Dies hätte dazu geführt, dass wir hier nicht sitzen würden und darüber stritten, ob Selbstanzeige wirksam ist.
11.30 Uhr: Verteidigung will Bewährungsstrafe für Hoeneß.
Im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Verteidigung eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Präsidenten des FC Bayern München. Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, sagte Anwalt Hanns Feigen am Donnerstag vor dem Landgericht München. Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit. Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei. Das Urteil werde nicht vor 14.00 Uhr fallen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz.
Zuvor hatte die Anklage für eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, sagte Staatsanwalt Achim von Engel. Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor. An den Staatsanwalt gerichtet sagte Verteidiger Feigen, er halte die beantragte Strafe in der Oktave für völlig verfehlt.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.
10:45 Uhr. Keine wirksame Selbstanzeige Anklage fordert lange Haft für Hoeneß.
Im Steuer Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den Präsidenten des FC Bayern München. Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, sagte Staatsanwalt Achim von Engel am Donnerstag vor dem Landgericht München II. Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor. Eine Selbstanzeige müsse zumindest so viele Angaben erhalten wie eine Steuererklärung. Das ist bis heute nicht der Fall, betonte von Engel.
Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. Der Prozess habe einen gewaltigen medialen Wirbelsturm ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das aber nicht. Nach dem Plädoyer der Verteidigung könnte es noch am Donnerstag zu einem Urteil kommen.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.