vineri, 14 martie 2014

Prozess gegen Uli Hoeneß in München 2014

14 Uhr, Urteil. Haftstrafe für Uli Hoeneß.
Uli Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in sieben Fallen schuldig. Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden, seine Mundwinkel zuckten.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Anklage forderte höchstens eine Bewährungsstrafe, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen, nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro.


13 Uhr, Uli Hoeneß Schlussworte.
Uli Hoeneß hat sich in seinem Schlusswort dem Plädoyer seines Anwalts angeschlossen. Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen, sagte der Präsident des FC Bayern München am Donnerstag in dem Steuer-Prozess gegen ihn vor dem Landgericht München. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können. Anschließend legte Hoeneß seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er den Saal 134 im Münchner Justizpalast verließ. Anwalt Hanns Feigen hatte höchstens eine Bewährungsstrafe sowie die Aussetzung des Haftbefehls gegen Hoeneß gefordert, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam ansehen.


12 Uhr. Die Plädoyers, Uli Hoeneß wirkt geschockt.

Staatsanwalt Achim von Engel trägt die Einzelstrafen vor, die er für Hoeneß Steuerhinterziehung in den Jahren von 2003 bis 2009 jeweils für angemessen hält. Die Freiheitsstrafen, die Engel nennt, reichen von sieben Monaten bis vier Jahren. Der Staatsanwalt kommt zu einer Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das Wort Bewährung muss Engel gar nicht erwähnen. Fünfeinhalb Jahre bedeuten Gefängnis. Eine Freiheitsstrafe ist nur bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung aussetzbar.

Uli Hoeneß wirkt geschockt. Sein Gesicht ist gerötet. Er sieht aus, als kämpfe er mit den Tränen. Bei den Worten des Staatsanwaltes schluckt er hart. Seine Frau Susanne sitzt in der erste Reihe, vor der Absperrung zum Zuschauerbereich, links neben dem Tisch des Staatsanwalts. Auch sie schluckt hart. Ihr Mann zupft seine Krawatte zurecht. Er blickt kurz zu ihr und, als sie seinen Blick erwidert, sofort wieder weg.

Verteidiger Feigen will den Worten des Staatsanwalts mit Geschwindigkeit die Wirkung nehmen. Die Frage des Richters nach einer Unterbrechung verneint Feigen. Er will sofort selbst plädieren. Die Gefängnisstrafe, die Engel gefordert hat, soll offenkundig nicht lange im Raum stehen bleiben. Je länger sein Anwalt von der Rückkehr seines Mandanten zur Steuerehrlichkeit spricht, umso mehr weicht das Rot aus Hoeneß Gesicht. Hoeneß fasst sich wieder.

Staatsanwalt Engel war zuvor von einem Zuschauer aufgefordert worden, doch lauter zu sprechen. Der Staatsanwalt war zu Beginn seines Plädoyers tatsächlich kaum zu verstehen. Richter Rupert Heindl gestattete Engel, im Sitzen zu plädieren, damit das Mikrofon seine Wirkung entfalten konnte. Fortan plädiert Staatsanwalt Engel sitzend. Hanns W. Feigen plädiert trotzdem stehend. Seine Worte dringen auch ohne Mikrofon bis in die hinterste Ecke des Raumes.

Feigen trägt vor, warum seiner Meinung nach die Selbstanzeige ihre Wirksamkeit allenfalls nur knapp verfehlt hätte. Feigen: Die Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 lasse vor allem keinen Zweifel daran, dass Herr Hoeneß damit zur Steuerehrlichkeit ohne jede Einschränkung zurückkehren wollte und zurückgekehrt ist. Er erklärt noch einmal, dass eine Selbstanzeige nur dann unwirksam wird, wenn die darin eingestandene Tat bereits entdeckt war und die Angaben unvollständig sind. Dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige entdeckt worden sei, ist eindeutig zu verneinen, so Feigen. Der Journalist, der Hoeneß auf den Fersen war, habe nicht gewusst, wem das Nummernkonto bei der Schweizer Bank Vontobel gehörte.

Auch die Zahlen, die für die Berechnung der Steuerschuld nötig sind, seien in der Anzeige enthalten gewesen. Dass die Berater, die die Anzeige verfasst haben, es versäumt hätten, darauf hinzuweisen, dass auch jeweils im Laufe der Jahre, die unterm Strich mit Verlusten endeten, Gewinne erzielt worden waren, sei nicht Hoeneß anzulasten. Feigen. Nicht Herr Hoeneß hat die Selbstanzeige verfasst, sondern er hat sich dabei beraten lassen. Feigen sagt, Es wäre besser gewesen, wenn die Berater seinerzeit einen Satz dazugeschrieben hätten. Dies hätte dazu geführt, dass wir hier nicht sitzen würden und darüber stritten, ob Selbstanzeige wirksam ist.


11.30 Uhr: Verteidigung will Bewährungsstrafe für Hoeneß.
Im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Verteidigung eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Präsidenten des FC Bayern München. Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, sagte Anwalt Hanns Feigen am Donnerstag vor dem Landgericht München. Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit. Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei. Das Urteil werde nicht vor 14.00 Uhr fallen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz.

Zuvor hatte die Anklage für eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, sagte Staatsanwalt Achim von Engel. Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor. An den Staatsanwalt gerichtet sagte Verteidiger Feigen, er halte die beantragte Strafe in der Oktave für völlig verfehlt.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.

10:45 Uhr. Keine wirksame Selbstanzeige Anklage fordert lange Haft für Hoeneß.
Im Steuer Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den Präsidenten des FC Bayern München. Es handele sich um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, sagte Staatsanwalt Achim von Engel am Donnerstag vor dem Landgericht München II. Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor. Eine Selbstanzeige müsse zumindest so viele Angaben erhalten wie eine Steuererklärung. Das ist bis heute nicht der Fall, betonte von Engel.

Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. Der Prozess habe einen gewaltigen medialen Wirbelsturm ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das aber nicht. Nach dem Plädoyer der Verteidigung könnte es noch am Donnerstag zu einem Urteil kommen.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro. Die Verteidigung hat diese Steuerschulden anerkannt.

Reaktionen von Promis und Politikern auf das Urteil.

Hanns Feigen Der Hoeneß Verteidiger über die Reaktion seines Mandaten zum Urteil.


16.Uhr Die Kernaussagen in der Urteilsbegründung.


Die Kernaussagen von Richter Rupert Heindl in der Urteilsbegründung im Prozess gegen Uli Hoeneß. Das Landgericht München verurteilte den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir Ihnen nicht ab. Sie waren getrieben von der Angst vor Entdeckung. Sie hatten viele Jahre Zeit, ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Sie haben es nicht getan, sondern, wie sie selbst eingeräumt haben, auf Zeit gespielt. Die Dimensionen waren Ihnen bekannt. Die Grundentscheidung haben Sie getroffen. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass nur mit den vorgelegten Unterlagen keine wirksame Selbstanzeige hätte erstattet werden können. Es ist keine missglückte Selbstanzeige, sondern eine unzureichende Selbstanzeige. Dennoch haben wir natürlich ganz erheblich zu Ihren Gunsten das Geständnis gewertet. Es wird manchmal vergessen, dass die Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt ist. Über Ihre Lebensleistung ist schon so viel gesagt worden  das möchte ich nicht wiederholen.


15:20 Uhr. Uli Hoeneß weiter auf freiem Fuß.
Der Anwalt des zu einer Haftstrafe verurteilten Uli Hoeneß will Rechtsmittel gegen das Urteil im Steuerprozess gegen den Präsidenten des FC Bayern München einlegen. Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen, sagte Hanns Feigen am Donnerstag in München.

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs werde sich dabei insbesondere mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beschäftigen müssen. Entscheidend ist, wie mit einer solchen nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist, erklärte Feigen.

Zugleich wurde bekannt, dass der Haftbefehl gegen Hoeneß zwar weiter aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt bleibt. Das erklärte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Bayern-Präsident Hoeneß war zuvor vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hält sich den Einsatz möglicher Rechtsmittel gegen das Urteil offen. «Wir werden nun, nicht mehr heute, aber ab morgen, nochmal die Urteilsgründe untersuchen und dann entscheiden, ob wir ebenfalls in Revision gehen werden oder nicht», sagte Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Donnerstag. Binnen einer Woche können beide Parteien Revision einlegen, nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

15 Uhr. Gericht geht von Steuerschuld in Höhe von 28,5 Millionen Euro aus.
Das Landgericht München geht im Fall des zu Haft verurteilten Uli Hoeneß von einer Steuerschuld in Höhe von 28,5 Millionen Euro aus. Die zuletzt genannte Summe von 27,2 Millionen Euro habe sich erhöht, weil noch Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse, sagte Richter Rupert Heindl am Donnerstag bei der Urteilsbegründung. Es handele sich bei den Vergehen des Präsidenten des FC Bayern München nicht um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Allerdings sei Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt, betonte Heindl. Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir ihnen nicht ab.


14:50 Uhr Uli Hoeneß will das Urteil anfechten.
Der Anwalt des zu einer Haftstrafe verurteilten Uli Hoeneß will Rechtsmittel gegen das Urteil im Steuerprozess gegen den Präsidenten des FC Bayern München einlegen. Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen, sagte Hanns Feigen am Donnerstag in München.

14:45 Uhr, Haftstrafe für Hoeneß, nur wenig Regung beim Urteilsspruch.
Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in sieben Fällen schuldig. Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung.

Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit.
Hoeneß' Hoffnung, den Saal 134 im Münchner Justizpalast doch noch als freier Mann verlassen zu können, erfüllte sich nicht. Als Richter Rupert Heindl um 14:07 Uhr das Urteil verkündete, zuckten seine Mundwinkel. Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und war nach dem Richterspruch völlig erstarrt.

Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß Anwalt Hanns Feigen hatte in seinem rund 50 minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können, sagte Hoeneß in seinem Schlusswort.

Der 62.Jährige legte seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er vor der Beratung des Gerichts für rund zweieinhalb Stunden zwischen Hoffen und Bangen verließ. Sein Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt.

Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball Club. Kann er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsrat nun behalten?

Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeneß hatte auf der Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die Vertrauensfrage zu stellen. Ich werde mich jedem Votum, das sie treffen, unterwerfen, hatte Hoeneß zu den Mitgliedern. Er wolle ihnen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung das Recht geben, zu entscheiden, ob ich noch der richtige Präsident für diesen Verein bin.

Tat wird überlagert von Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
VW Chef Martin Winterkorn stellte eine schnelle Reaktion des mit weiteren deutschen Wirtschaftsführern besetzten Aufsichtsrates in Aussicht. Nach dem Urteilsspruch muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht, sagte der Volkswagen Chef am Donnerstag vor dem Urteilsspruch bei der Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin.

Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit der im Januar 2013 von Hoeneß gestellten Selbstanzeige. Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor, meinte der Staatsanwalt.

Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, sagte hingegen Feigen. Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit, betonte der Staranwalt. Schon aus der Selbstanzeige hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen, argumentierte Anwalt Feigen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da lägen die jetzt veranschlagten 27 Millionen deutlich darunter, betonte Feigen.

Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneß gewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.

An den Staatsanwalt gerichtet sagte Feigen, er halte die von ihm beantragte Strafe in der Oktave für völlig verfehlt. Auch die Anklagebehörde habe festgehalten, dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen wären.

Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte Ankläger von Engel ein. Der Prozess habe einen gewaltigen medialen Wirbelsturm ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch Hoeneß Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, erklärte von Engel.

Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF