miercuri, 12 martie 2014

Der dritte Tag im Hoeneß-Prozess endet schnell.

Doch die Verteidigung schießt diesmal scharf und setzt weiter darauf, dass der Bayern-Boss nicht in Haft muss.


Bislang hatte sich Star Anwalt Hanns W. Feigen stark zurückgehalten.
Heute am Mittwoch, am dritten Tag des Prozesses gegen Bayern Präsident Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung, ergriff der 64Jährige hingegen als Erster das Wort, nachdem Richter Rupert Heindl den Sitzungssaal 134 betreten hatte.

Visier hochgeklappt, Augen zusammengekniffen, Attacke  das wird ganz nach dem Geschmack von Hoeneß gewesen sein.

Der 64jährige Feigen zeigte sich erbost über Aussagen, wonach die Verteidigung von den am Dienstag enthüllten 27,2 Millionen Euro hinterzogenen Steuern überrascht worden sei.
"Wir sind nicht dämlich! In der Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 sind sämtliche Zahlen bereits enthalten, wetterte er und fügte an. Wer sagt, dass die Selbstanzeige aus dem Ruder gelaufen ist, hat die Sache nicht verstanden!
Hoeneß, der im Gegensatz zum Vortag weitaus gefasster wirkte, nickte neben ihm zustimmend.

Zeuge entlastet Hoeneß Lager.
Die Verteidigung hatte gleich zu Beginn auch die bezifferten Steuerschulden widerspruchslos anerkannt. Richter Rupert Heindl bemerkte in diesem Zusammenhang deshalb, dass das Gericht bei einem Urteil von den neuen Zahlen ausgehen werde und nicht von den 3,5 Millionen Euro, die in der Anklageschrift standen.

Aufwind bekamen Hoeneß und seine Anwälte zudem, nachdem die Vernehmung des ersten Zeugen ihre Sichtweise festigte. Seine Antwort auf die Frage, ob alle Dateien auf den ominösen USB Sticks mit den Bank-Unterlagen bereits am 18. Januar 2013 erstellen worden sein, hatte Brisanz versprochen. Einen Beleg lieferte sie dann aber nicht. "Zumindest ein Element wurde erstellt. Es bedeutet aber nicht, dass sie abgeschlossen wurde", erklärte der Zeuge.

Triumphierend warf Feigen ein Die These, sämtliche Dateien seien schon vor mehr als einem Jahr brauchbar gewesen, ist reiner Unfug!
Die Hoeneß Anwälte hatten den kompletten Datensatz erst am 5. März, also wenige Tage vor Prozessbeginn, an die Steuerfahndung übergeben. Daraus war der Vorwurf entstanden, sie hätten Material zurückgehalten.

"Nur nach Fußball gefragt"
Der zweite Zeuge, Betriebsprüfer Walter T. beschrieb im Anschluss, wie reguläre Besuche beim Unternehmer Hoeneß in dessen Haus am Tegernsee abliefen. Der 62Jährige wird automatisch überprüft, weil seine Einkünfte einen Betrag von 500.000 Euro im Jahr übertreffen.

Er berichtete von 30, 40 Ordnern mit Unterlagen der Ulrich Hoeneß GmbH in drei bis vier Umzugskisten. Sein Fazit: "Alles ganz normal. Mit Hoeneß selbst habe er nie über Steuern gesprochen. Ich habe ihm nur ein paar Fußball Fragen gestellt, sagte er. Gelächter im Saal, ein Lächeln bei Hoeneß. Nach exakt 70 Minuten war der dritte Tag bereits beendet.

Vor dem letzten Tag dreht sich weiter alles um die Frage, ob Hoeneß' Selbstanzeige vom Gericht als wirksam erachtet wird, sprich als strafbefreiend.

In diesem Fall würde Hoeneß den Justizpalast als freier Mann verlassen, die 27,2 Millionen müsste er dennoch bezahlen. Das Strafverfahren würde eingestellt, ein Steuerverfahren schlösse sich an. Das wäre die optimale Lösung für Hoeneß.

Anklage hält dagegen.
Die Staatsanwaltschaft geht aber weiterhin, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Es hätten Zahlen vorgelegen, bestätigte Ken Heidenreich, der Sprecher der Staatsanwaltschaft  aber. Die Steuerbehörde konnte mit den Zahlen nichts anfangen.

Sollte das Gericht ähnlich denken, könnte es eng werden für Hoeneß. Die 27,2 Millionen Euro liegen weit über der Grenze von einer Million Euro, an der eine Haftstrafe auf Bewährung noch für denkbar gilt.


Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF

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