Schönen Lächeln und kurze.
27,2 Millionen Euro hat Uli Hoeneß an Steuern hinterzogen. Mindestens. So viel steht fest. Klar ist auch, dass ohne Hoeneß Mithilfe womöglich niemand je von dieser unglaublichen Summe erfahren hätte. Hoeneß hat sich am 17. Januar 2013 selbst angezeigt. Er tat dies wohl nicht ganz freiwillig. Ein Journalist war ihm auf den Fersen. Hektisch verfassten der FC-Bayern Präsident und seine Berater ein Schreiben ans Finanzamt. Angeklagt wurde er trotzdem. Nun steht das Urteil bevor.
Die Staatsanwaltschaft hält die Selbstanzeige für unwirksam. Sie weise zu große Lücken auf. Die Behörde hat ihn nur wegen 3,5 Millionen Euro Steuerschulden angeklagt, alles andere konnte sie aus den eingereichten Unterlagen nicht ersehen. Eigentlich soll eine Selbstanzeige den Ermittlern viel Arbeit ersparen. Sie soll für sich sprechen, alles offen legen. Im Fall Hoeneß fing die Arbeit für die Steuerfahnder mit der Anzeige erst an. Zehntausende Seiten an Bankunterlagen haben die Beamten gesichtet. Beendet ist ihre Arbeit eigentlich noch nicht. Trotzdem einigten sich nun alle auf eine Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro. Im Zweifel für den Angeklagten. Sie habe eine Best Case Berechnung vorgenommen, hatte die Steuerfahnderin gesagt. Sie ist also bei ihren Berechnungen für den für Hoeneß günstigsten Fall ausgegangen.
Was bedeutet das alles für die rechtliche Bewertung?
Einen solchen Fall hat es noch nie gegeben. Eine bereits bewährte Antwort eines Gerichts auf eine ganz oder halb missglückte Selbstanzeige existiert nicht.
Für Hoeneß spricht, dass er sich selbst mit dem Schweizer Geld wohl nicht wirklich bereichert hat. Er hat damit gezockt, vielleicht auch den Überblick verloren, so scheint es. Andererseits hat er ganz ähnliche Spekulationen auch in Deutschland getätigt und dies brav dem Finanzamt gemeldet. Er wusste demnach, was er tat und unterließ. Für ihn spricht sein soziales Engagement, auch seine Spendenfreudigkeit.
Richter Rupert Heindl gilt als eher harter Hund
Gegen Hoeneß spricht, dass Spenden in Höhe von fünf Millionen Euro im Verhältnis zu 27,2 Millionen Euro wie ein Witz klingen. Gegen Hoeneß spricht auch, dass der Bundesgerichtshof bei hinterzogenen Steuern von mehr als einer Millionen Euro eine Gefängnisstrafe fordert und nur im Ausnahmefall eine Bewährungsstrafe für legitim hält. 27,2 Millionen Euro sind kein gutes Argument für eine Sonderbehandlung. Der Versuch einer Selbstanzeige schon eher. Gegen Hoeneß spricht ebenfalls, dass er die vollständigen Bankunterlagen nur sehr zögerlich herausrückte. Er gibt der Bank die Schuld daran. Doch großen Tatendrang lässt auch sein eigenes Verhalten der vergangenen Monate nicht erkennen.
Eine Prognose im Fall Hoeneß steht und fällt mit der Frage, ob das Gericht die Selbstanzeige anerkennt. Tut es das, wird Hoeneß straffrei bleiben und das Verfahren eingestellt. Angesichts der zusammengewurschtelten Selbstanzeige wäre dies ein grandioser Sieg für Hoeneß und seine Verteidigung. Erkennt das Gericht die Selbstanzeige nicht an, wird Hoeneß einer Gefängnisstrafe nicht entgehen können. Nicht bei dieser unfassbaren Summe. Ungerecht wäre das nicht. Und Richter Rupert Heindl gilt als eher harter Hund.
Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF