miercuri, 12 martie 2014

Freiheit, oder alle Schuld zurückgezahlt werden, oder Gefängnis für Uli Hoeneß???

27,2 Millionen Euro hinterzogene Steuern könnten den FC-Bayern Präsidenten ins Gefängnis bringen. Ungerecht wäre das nicht. Eine Analyse von Wiebke Ramm.

Schönen Lächeln und kurze.

27,2 Millionen Euro hat Uli Hoeneß an Steuern hinterzogen. Mindestens. So viel steht fest. Klar ist auch, dass ohne Hoeneß Mithilfe womöglich niemand je von dieser unglaublichen Summe erfahren hätte. Hoeneß hat sich am 17. Januar 2013 selbst angezeigt. Er tat dies wohl nicht ganz freiwillig. Ein Journalist war ihm auf den Fersen. Hektisch verfassten der FC-Bayern Präsident und seine Berater ein Schreiben ans Finanzamt. Angeklagt wurde er trotzdem. Nun steht das Urteil bevor.




Die Staatsanwaltschaft hält die Selbstanzeige für unwirksam. Sie weise zu große Lücken auf. Die Behörde hat ihn nur wegen 3,5 Millionen Euro Steuerschulden angeklagt, alles andere konnte sie aus den eingereichten Unterlagen nicht ersehen. Eigentlich soll eine Selbstanzeige den Ermittlern viel Arbeit ersparen. Sie soll für sich sprechen, alles offen legen. Im Fall Hoeneß fing die Arbeit für die Steuerfahnder mit der Anzeige erst an. Zehntausende Seiten an Bankunterlagen haben die Beamten gesichtet. Beendet ist ihre Arbeit eigentlich noch nicht. Trotzdem einigten sich nun alle auf eine Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro. Im Zweifel für den Angeklagten. Sie habe eine Best Case Berechnung vorgenommen, hatte die Steuerfahnderin gesagt. Sie ist also bei ihren Berechnungen für den für Hoeneß günstigsten Fall ausgegangen.



Was bedeutet das alles für die rechtliche Bewertung?

Einen solchen Fall hat es noch nie gegeben. Eine bereits bewährte Antwort eines Gerichts auf eine ganz oder halb missglückte Selbstanzeige existiert nicht.

Für Hoeneß spricht, dass er sich selbst mit dem Schweizer Geld wohl nicht wirklich bereichert hat. Er hat damit gezockt, vielleicht auch den Überblick verloren, so scheint es. Andererseits hat er ganz ähnliche Spekulationen auch in Deutschland getätigt und dies brav dem Finanzamt gemeldet. Er wusste demnach, was er tat und unterließ. Für ihn spricht sein soziales Engagement, auch seine Spendenfreudigkeit.


Richter Rupert Heindl gilt als eher harter Hund

Gegen Hoeneß spricht, dass Spenden in Höhe von fünf Millionen Euro im Verhältnis zu 27,2 Millionen Euro wie ein Witz klingen. Gegen Hoeneß spricht auch, dass der Bundesgerichtshof bei hinterzogenen Steuern von mehr als einer Millionen Euro eine Gefängnisstrafe fordert  und nur im Ausnahmefall eine Bewährungsstrafe für legitim hält. 27,2 Millionen Euro sind kein gutes Argument für eine Sonderbehandlung. Der Versuch einer Selbstanzeige schon eher. Gegen Hoeneß spricht ebenfalls, dass er die vollständigen Bankunterlagen nur sehr zögerlich herausrückte. Er gibt der Bank die Schuld daran. Doch großen Tatendrang lässt auch sein eigenes Verhalten der vergangenen Monate nicht erkennen.

Eine Prognose im Fall Hoeneß steht und fällt mit der Frage, ob das Gericht die Selbstanzeige anerkennt. Tut es das, wird Hoeneß straffrei bleiben und das Verfahren eingestellt. Angesichts der zusammengewurschtelten Selbstanzeige wäre dies ein grandioser Sieg für Hoeneß und seine Verteidigung. Erkennt das Gericht die Selbstanzeige nicht an, wird Hoeneß einer Gefängnisstrafe nicht entgehen können. Nicht bei dieser unfassbaren Summe. Ungerecht wäre das nicht. Und Richter Rupert Heindl gilt als eher harter Hund.


Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF

Der dritte Tag im Hoeneß-Prozess endet schnell.

Doch die Verteidigung schießt diesmal scharf und setzt weiter darauf, dass der Bayern-Boss nicht in Haft muss.


Bislang hatte sich Star Anwalt Hanns W. Feigen stark zurückgehalten.
Heute am Mittwoch, am dritten Tag des Prozesses gegen Bayern Präsident Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung, ergriff der 64Jährige hingegen als Erster das Wort, nachdem Richter Rupert Heindl den Sitzungssaal 134 betreten hatte.

Visier hochgeklappt, Augen zusammengekniffen, Attacke  das wird ganz nach dem Geschmack von Hoeneß gewesen sein.

Der 64jährige Feigen zeigte sich erbost über Aussagen, wonach die Verteidigung von den am Dienstag enthüllten 27,2 Millionen Euro hinterzogenen Steuern überrascht worden sei.
"Wir sind nicht dämlich! In der Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 sind sämtliche Zahlen bereits enthalten, wetterte er und fügte an. Wer sagt, dass die Selbstanzeige aus dem Ruder gelaufen ist, hat die Sache nicht verstanden!
Hoeneß, der im Gegensatz zum Vortag weitaus gefasster wirkte, nickte neben ihm zustimmend.

Zeuge entlastet Hoeneß Lager.
Die Verteidigung hatte gleich zu Beginn auch die bezifferten Steuerschulden widerspruchslos anerkannt. Richter Rupert Heindl bemerkte in diesem Zusammenhang deshalb, dass das Gericht bei einem Urteil von den neuen Zahlen ausgehen werde und nicht von den 3,5 Millionen Euro, die in der Anklageschrift standen.

Aufwind bekamen Hoeneß und seine Anwälte zudem, nachdem die Vernehmung des ersten Zeugen ihre Sichtweise festigte. Seine Antwort auf die Frage, ob alle Dateien auf den ominösen USB Sticks mit den Bank-Unterlagen bereits am 18. Januar 2013 erstellen worden sein, hatte Brisanz versprochen. Einen Beleg lieferte sie dann aber nicht. "Zumindest ein Element wurde erstellt. Es bedeutet aber nicht, dass sie abgeschlossen wurde", erklärte der Zeuge.

Triumphierend warf Feigen ein Die These, sämtliche Dateien seien schon vor mehr als einem Jahr brauchbar gewesen, ist reiner Unfug!
Die Hoeneß Anwälte hatten den kompletten Datensatz erst am 5. März, also wenige Tage vor Prozessbeginn, an die Steuerfahndung übergeben. Daraus war der Vorwurf entstanden, sie hätten Material zurückgehalten.

"Nur nach Fußball gefragt"
Der zweite Zeuge, Betriebsprüfer Walter T. beschrieb im Anschluss, wie reguläre Besuche beim Unternehmer Hoeneß in dessen Haus am Tegernsee abliefen. Der 62Jährige wird automatisch überprüft, weil seine Einkünfte einen Betrag von 500.000 Euro im Jahr übertreffen.

Er berichtete von 30, 40 Ordnern mit Unterlagen der Ulrich Hoeneß GmbH in drei bis vier Umzugskisten. Sein Fazit: "Alles ganz normal. Mit Hoeneß selbst habe er nie über Steuern gesprochen. Ich habe ihm nur ein paar Fußball Fragen gestellt, sagte er. Gelächter im Saal, ein Lächeln bei Hoeneß. Nach exakt 70 Minuten war der dritte Tag bereits beendet.

Vor dem letzten Tag dreht sich weiter alles um die Frage, ob Hoeneß' Selbstanzeige vom Gericht als wirksam erachtet wird, sprich als strafbefreiend.

In diesem Fall würde Hoeneß den Justizpalast als freier Mann verlassen, die 27,2 Millionen müsste er dennoch bezahlen. Das Strafverfahren würde eingestellt, ein Steuerverfahren schlösse sich an. Das wäre die optimale Lösung für Hoeneß.

Anklage hält dagegen.
Die Staatsanwaltschaft geht aber weiterhin, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Es hätten Zahlen vorgelegen, bestätigte Ken Heidenreich, der Sprecher der Staatsanwaltschaft  aber. Die Steuerbehörde konnte mit den Zahlen nichts anfangen.

Sollte das Gericht ähnlich denken, könnte es eng werden für Hoeneß. Die 27,2 Millionen Euro liegen weit über der Grenze von einer Million Euro, an der eine Haftstrafe auf Bewährung noch für denkbar gilt.


Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF

Tag 2--Prozess Fall Hoeneß, Der pure Wahnsinn.

Der zweite Tag geht Uli Hoeneß an die Substanz. Der Bayern-Boss ist angeschlagen. Das Urteil rückt näher. Und es könnte heftig ausfallen.

Dramaturgisch hätte es selbst im Theater nicht besser inszeniert werden können.
Vorne am Richtertisch des Sitzungssaals 134 im Münchner Justizpalast berieten sich der Vorsitzende Rupert Heindl und seine Schöffen mit der Verteidigung, dem Staatsanwalt und der Zeugin Gabriele H.

Rund 15 Minuten dauerte die Besprechung, immer wieder war die Stimme der Zeugin zu hören. Deutlich zu verstehen waren nur unfassbare Summen. 155 Millionen, 37 Millionen, Euro, Dollar, Yen.
Uli Hoeneß, angeklagt wegen Steuerhinterziehung, saß abseits auf seinem Stuhl, wusste nicht, wohin mit sich, wippte vor und zurück. Er schaute in die Ferne, dann wieder auf seine Hände. Kurz wirkte es so, als wolle er aufstehen und etwas sagen, dann sank er wieder in sich zusammen. Gefangen in für ihn wahrscheinlich bedrückenden Gedanken. Als er zwischendurch die 14 Millionen hört, schlägt er die Hände vor das Gesicht.

Bewährung scheint in weiter Ferne.
Am Dienstag, dem zweiten Tag im Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern, kam heraus: Es ist alles noch viel schlimmer als bislang angenommen. Es geht um 27,2 Millionen Euro hinterzogene Steuern. Die Selbstanzeige kann wohl nur noch dazu dienen, eine Bewährungsstrafe zu erfechten. Selbst die scheint momentan in weiter Ferne.

Hoeneß war zwar erneut mit einem Lächeln angetreten, wie sehr ihm dieser Tag zusetzte, konnte er allerdings nicht verbergen. Lächelnd ging seine Frau Susi letztlich auf ihn zu. Sie stützt ihn weiterhin. Die Säule der Selbstanzeige scheint mittlerweile für Hoeneß unter ihm weggebrochen.

Erst am 27. Februar dieses Jahres hatte der 62-Jährige der Staatsanwaltschaft die angeforderten Bank Unterlagen auf einem USB Stick übergeben, wie die geladene Zeugin, eine Steuerfahnderin aus Rosenheim, aussagte. Sie waren für das Finanzamt unleserlich. Am 5. März wurden dann verwertbare Dateien auf zwei weiteren USB Sticks geschickt. 52.000 einzelne Blätter mit sämtlichen Vorgängen auf den zwei Konten bei der Schweizer Vontobel Bank.

Gabriele H. erzählte von Verlustvorträgen, Anrechnungen, Kapitalerträgen, Security Lendings, Bareinzahlen, Barauszahlungen. Jedes Detail deckte den Wahnsinn weiter auf, den Hoeneß jahrelang betrieben hatte.

Dreistellige Millionensumme weg.
Zum Ende des Jahres 2005 hatte er ein Guthaben von rund 154 Millionen Euro, fünf Jahre später so gut wie nichts mehr. Zwischen dem 31. Dezember 2006 und dem 1. Januar 2007 gab es plötzlich eine Differenz von 1,7 Millionen Euro. Es fehlen Millionen, von denen keiner weiß, wo sie sind, sagte die Zeugin.

Mit einem vielköpfigen Team sichtete sie in der Faschingswoche die immensen Vorgänge und Zahlen mit dem krassen Ergebnis der bereits genannten Summe hinterzogener Steuern.

Es ist ein vorläufiges Resultat. Eine genaue Berechnung sei aus zeitlichen Engpässen so kurz vor dem Prozessauftakt nicht mehr möglich gewesen, so die Zeugin. Möglich also, dass sich die Summe nochmals erhöht. Hinzu kommen dann noch die Strafe und die Zinsen. Der pure Wahnsinn.

Lagen Infos schon lange vor?
Zudem muss die Verteidigung eine weitere heikle Situation erklären. Ein EDV Spezialist des Finanzamtes fand heraus, dass die Dateien auf den USB Sticks bereits am 18. Januar 2013 erstellt worden sind. Einen Tag nach der Abgabe der Selbstanzeige. Stellt sich das tatsächlich als wahr heraus, würde das bedeuten, die Dateien lagen mehr als ein Jahr herum, obwohl die Staatsanwaltschaft sie angefordert hatte.

Das ist grober Unfug. Die Dateien lagen nicht brauchbar vor! Natürlich mussten sie angefordert werden, aber sie hätten niemals so schnell erstellt werden können!, stellte Hoeneß-Verteidiger Hanns W. Feigen proaktiv klar.

Für ihn und seine Kollegen bleibt die Kernfrage, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Die Antwort darauf wird noch erfolgen.

Für Hoeneß, der am ersten Verhandlungstag noch angekündigt hatte, reinen Tisch machen zu wollen, ist die Entwicklung kein gutes Zeichen.

Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, sagte während des Prozesses, bei einer Verurteilung spiele die Höhe der hinterzogenen Steuern eine erhebliche Rolle. In jedem Fall sei von schwerer Steuerhinterziehung auszugehen.  Die Höchststrafe für ein solches Vergehen beträgt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Klar ist, dass am Mittwoch weitere Zeugen geladen sind, ein EDV Sachverständiger und ein Betriebsprüfer, der Hoeneß in den vergangenen Jahren stetig überprüft hat.

Hat das Gericht dann genug Beweise, kann es tatsächlich - wie geplant  am Donnerstag zur Verkündung des Urteils kommen.

Hoeneß begann den Prozess mit der Hoffnung, dass seine Selbstanzeige vom 17. Januar 2013 strafbefreiend wirkt. Diese dürfte mittlerweile gen null tendieren.

Editor: Julian Ovidiu B & NEWS APPF