joi, 6 noiembrie 2014

Wer wird als Fahrer als nächstes tun arbeiten.

Es ist ein Graus Da plant man einen Wochenendausflug, eine Geschäftsreise oder hofft, einfach nur zur Arbeitsstelle zu kommen und dann kündigt die Gewerkschaft der Lokführer (-GDL-) schon wieder den nächsten Streik an. 

Und der fällt mit 98 Stunden von Mittwoch bis Montagmorgen auch noch so lange wie nie zuvor aus. Was nun?

Der viertägige Lokführerstreik zwingt die Fahrgäste zum Umdenken. Erneut setzen viele Reisende auf Fernbusse und Mitfahrzentralen. Die Anbieter verzeichnen Rekordanfragen. Das wird eine große Bewährungsprobe für uns. Wir können beweisen, dass wir eine ernstzunehmende Alternative im Fernverkehr sind, sagte eine Sprecherin des Fernbus Anbieters Flixbus am Mittwoch in München. Sie rechnet mit einem Umsatzanstieg von mindestens 30 Prozent.

Ähnlich bei den ADAC - Post Bussen. Es herrsche Hochbetrieb, die Zahl der Fahrgäste werde sich in den kommenden Tagen um 50 Prozent erhöhen, sagte ein ADAC-Sprecher in München. Direkt nach der Streikankündigung hatten wir fünfmal so viele Anfragen wie an einem normalen Tag.
Wir geben Tipps, welche Alternativen es zur Bahn gibt und welche Rechte Sie jetzt haben.

Umbuchen Als erstes sollten Sie jetzt ganz schnell eine Alternative zur Bahn finden. Folgende Möglichkeiten gibt es Fernbusse Die Fernbusanbieter reiben sich schon die Hände.

Die vorangegangenen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL habe auf manchen Strecken zu einer Verdoppelung des Fahrgastaufkommens bei den Fernbusunternehmen geführt, sagt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Einen Überblick über alle Fernbuslinien findet man hier, www.busliniensuche.de. Ironie des Schicksals: Die Bahn gehört mit Berlin-Linien Bus und IC Bus zu den drei größten Anbietern neben MeinFernbus und Flixbus.

Wer zunächst kein Ticket mehr für eine bestimmste Strecke bekommen hat, braucht etwas Geduld. «Interessenten sollten immer wieder im Internet nachschauen, weil weitere Kapazitäten aktualisiert werden», sagte der Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen in Berlin. Aufgrund der bestehenden Lizenzen dürften die Anbieter keine zusätzlichen Takte anbieten, sondern lediglich zu den festen Abfahrtszeiten zusätzliche Fahrten oder größere Busse einsetzen.

Mitfahrgelegenheit Auch private Mitfahrzentralen sind eine Möglichkeit von A nach B zu kommen, etwa unter Wer pünktlich am Ziel sein muss, für den lohnt sich wahrscheinlich ein Mietwagen. Man sollte sich jedoch beeilen, denn bereits beim letzten Streik der Bahn warnten die Mietwagenunternehmen wie Sixt, Avis und Europcar vor Engpässen.

Flugzeug & Taxi In Einzelfällen hilft auch das örtliche Taxi. Wer die Nummer nicht parat, es gibt auch einen bundesweite Zentrale unter Private Nahverkehrsanbieter Nicht nur die Bahn fährt auf der Schiene, auch private Nahverkehrsanbieter. Einen Überblick gibt es unter Car Sharing Eine flexible Variante ist Car Sharing, zum Beispiel bei Car To Go oder Drive Now.

Die weiteren Schritte Entschädigung fordern, Auch wenn man eine Alternative zur Bahn gefunden hat, Entschädigung fordern kann man trotzdem - sofern der Zug tatsächlich ausgefallen ist oder verspätet am Ziel ankam. Welche Rechte man konkret hat, hängt vom Ticket ab.

Informieren. Reisende können sich auf der Internetseite der Bahn unter www.bahn.de-aktuell über Verspätungen und Zugausfälle informieren. Eine Erklärung wie der Ersatzfahrplan funktioniert und wie man sich am besten auf der Homepage der Bahn informieren kann, finden Sie auch bei youtube.

Einmalige Reise Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

Entscheidend ist dabei die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug mehr als eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Ist es zu erwarten, dass der Fahrgast mindestens 20 Minuten später am Zielbahnhof ankommt, kann er einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen. Wer beispielsweise ein Ticket für den InterCity gebucht hatte, darf auch mit einem ICE fahren.

Zeitkarten Auch Pendler mit Zeitkarten gehen nicht leer aus. Sie erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung: Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet.

Allerdings: Die Bahn zahlt Entschädigungen erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Extreme Verspätung Wenn stundenlang gar nichts mehr geht und klar ist, dass der Reisende mehr als 60 Minuten später am Ziel ankommt, kann er auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Alternativ kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

Um die Entschädigung zu beantragen, müssen Betroffene ein Beschwerdeformular ausfüllen, das in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich ist http:www.fahrgastrechte.info. Es kann an den Fahrkarten Verkaufsstellen in den Bahnhöfen abgeben werden. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung.
Bearbeitungszeit Nach spätestens einem Monat muss die Bahn Beschwerden von Fahrgästen bearbeitet haben. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (-SÖP-) zwischen Kunden und Unternehmen. In mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin gibt es auch regionale Schlichtungsstellen.

Doch verspätet? Bescheid sagen! Wer zu spät kommt, muss auf jeden Fall seinen Arbeitgeber informieren, und zwar schnellstmöglich. Sonst droht eine Abmahnung. Wer die verpassten Stunden nicht mehr aufholen kann, kann diese sogar vom Lohn abgezogen bekommen. Es gilt der Grundsatz Der Arbeitnehmer steht in der Verantwortung, pünktlich zu seiner Arbeitsstelle zu kommen.
Ob es möglich ist, die verpasste Zeit überhaupt nachzuholen, hängt vom Arbeitgeber ab. Auch früher nach Hause gehen ist rechtlich nicht abgesichert und hängt vom Unternehmen ab.

Editor: Julian O.B & APPF