duminică, 9 martie 2014

Hintergrund. Hoeneß droht Haft ohne Bewährung.

Wenn am Montag der Prozess gegen Bayern Präsident Uli Hoeneß beginnt, kommt zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) besondere Bedeutung zu. Die Karlsruher Richter entschieden 2008 und 2012, dass Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro in der Regel mit Gefängnis geahndet werden müssen in der Regel ohne Bewährung. Bewährungsstrafen seien nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich. Presseberichten zufolge soll der Steuerschaden im Fall Hoeneß bei 3,5 Millionen Euro liegen.
Laut Paragraf 370 der Abgabenordnung wird Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren betraft. Der BGH präzisierte in einem Urteil von 2008, dass bei Steuerschäden über 100.000 Euro eine Aussetzung der Haftstrafe nur aus gewichtigen Milderungsgründen möglich. Bei Steuerschäden von mehr als einer Million Euro müssen die Täter in der Regel ins Gefängnis, es sei denn, es liegen besonders gewichtige Milderungsgründe vor.
Was keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht sind, legte der BGH im Februar 2012 fest. Demnach zählt die vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nicht dazu, weil ein Täter zu deren Zahlung als ehrlicher Steuerpflichtiger ohnehin verpflichtet gewesen wäre. Eine Schadenswiedergutmachung verliert laut BGH zudem an Gewicht, wenn ein Angeklagter die hinterzogenen Steuern angesichts seiner komfortablen Vermögensverhältnisse ohne erkennbare Einbuße seiner Lebensführung zahlen konnte.
Selbst erhebliche psychischen Belastungen angesichts einer drohenden Haftstrafe sind laut BGH kein besonders wichtiger Milderungsgrund, weil jeder Angeklagte sich psychisch in einer ähnlichen Situation befindet. Überdies könne die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe geboten sein, um die Rechtstreue der Bevölkerung auch auf dem Gebiet des Steuerrechts zu erhalten.
Das Strafmaß für Hoeneß wird außerdem davon abhängen, wie das Gericht seine laut Anklage unvollständige Selbstanzeige bewertet, die eigentlich zu Straffreiheit führt. Die Staatsanwaltschaft geht Medienberichten zufolge nicht davon aus, weil Hoeneß sich nicht aus Reue offenbart habe und die Selbstanzeige unvollständig gewesen sei. Laut einem weiteren BGH Urteil sind strafbefreiende Selbstanzeigen nur erfolgreich, wenn sie vollständig sind und die Täter komplett reinen Tisch machen.

Editor: Julian Ovidiu B, AFP & APPF