Im Verfahren gegen den SPD Politiker Sebastian Edathy geht es nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Hannover um Vorwürfe im Grenzbereich zur Kinderpornografie.
Die Ermittler hätten sich dennoch dazu entschieden, ein Verfahren einzuleiten, sagte Behördenleiter Jörg Fröhlich am Freitag in Hannover.
Edathy habe sich Videos und Fotosets bestellt, außerdem gebe es zwei Downloads. Das Material, um das es geht, sind Bilder von unbekleideten männlichen Jungen im Alter zwischen 9 und 13, eventuell auch 14 Jahren, sagte Fröhlich. Die Frage, ob es sich um Kinderpornos handelt, ist eine schwierige Bewertungsfrage. Auf jeden Fall befinden wir uns hier im Grenzbereich zu dem, was Justiz unter Kinderpornografie versteht.
Fröhlich weiter: Es ist anhand verschiedener Beweismittel nachzuvollziehen, dass Herr Edathy zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni 2010 insgesamt neun Bestellungen bei dem von mir genannten Unternehmen getätigt hat und 31 Produkte, wobei es sich um Videos und Fotosets handelt, im Onlineshop dieses Unternehmens bestellt hat.
Was Herrn Edathy konkret in diesem Verfahren zur Last gelegt werden kann derzeit, ist die Bestellung von Material der Kategorie 2. Zur Kategorie 2 werden laut Fröhlich Bilder und Filme gezählt, bei denen es sich um weniger eindeutige Inhalte oder aus Sicht des Bundeskriminalamts um nicht indiziertes Material handelt.
Das Verfahren steht trotz der derzeit geringen Zahl an möglichen Beweisen noch nicht vor dem Ende. Es gibt weitere Ermittlungsansätze, über die ich Ihnen zurzeit nichts sagen kann, sagte Fröhlich. Es werde aber noch einige Zeit dauern, bis das Verfahren beendet werden könne.
Weil Edathy vermutlich schon vorab von dem Verdacht auf Kinderpornografie erfahren habe, seien die Ermittler hoffnungslos in der Hinterhand gewesen. Bei den Durchsuchungen in Edathys Büros und Wohnungen waren nur zwei Computer gefunden worden, auf denen laut Fröhlich vermutlich kein verbotenes Material gefunden werden kann.
Bundesagrarminister Friedrich will vorerst im Amt bleiben
Der wegen umstrittener Informationsweitergabe in dem Fall unter Druck geratene Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich CSU will vorerst im Amt bleiben. Er erklärte aber am Freitag: Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Ergebnissen kommen und ein Ermittlungsverfahren aufnehmen, werde ich mein Amt zur Verfügung stellen.
Friedrich betonte: Ich habe damals im Oktober mit der Information an den SPD Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ich war davon überzeugt, dass ich politisch wie rechtlich richtig gehandelt habe.
Friedrich hatte Gabriel als damaliger Bundesinnenminister darüber informiert, dass der Name des SPD. Abgeordneten Edathy bei internationalen Ermittlungen zum Thema Kinderpornografie aufgetaucht sei. Die Opposition hält Friedrich vor, damit Dienstgeheimnisse gebrochen zu haben.
Kanzlerin Angela Merkel ,,CDU,, hat zurückhaltend auf die Absicht ihres Agrarministers reagiert, vorerst im Amt zu bleiben. Regierungssprecher Steffen Seibert machte am Freitag aber zugleich deutlich, dass Merkel Friedrichs Vorgehen akzeptiert. Die Erklärung Friedrichs spreche für sich und zeige, dass der Minister sich der Dimension des Sachverhaltes bewusst sei, sagte Seibert in Berlin. Merkel habe am Freitag telefonisch "ein intensives Gespräch" mit Friedrich geführt. Danach erklärte Friedrich, erst im Fall staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zurücktreten zu wollen.
Seibert ging nicht direkt auf Nachfragen ein, ob Friedrich weiter das Vertrauen und die Rückendeckung der Kanzlerin habe. In dem Telefonat habe Friedrich gesagt, dass er über Ermittlungen in Zusammenhang mit dem SPD Politiker Edathy kein Mitglied der damaligen Bundesregierung informiert habe, sondern im Oktober 2013 nur SPD Chef Sigmar Gabriel. Der Regierungssprecher betonte Die rechtliche Bewertung ist Aufgabe der Behörden.
Editor: Julian Ovidiu B & APF
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